AGB


 

I. BUCHUNG DER REISE:

Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie BAKO-SPECIALTOURS (im Folgenden BST genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für BST verbindlich, wenn BST die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Erfolgt die Buchung durch einen einzelnen für mehrere Personen, so werden diese Bedingungen für alle Personen dieser Gruppe bindend und von diesen anerkannt.Der Buchende erklärt, dass er/sie namens und in Vollmacht berechtigt ist für alle Gruppenmitglieder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Der/Die Buchende ist in diesem Fall verpflichtet, sich hierzu das Einverständnis aller anderen Reiseteilnehmer dieser Gruppe einzuholen. Reisebüros oder Agenturen sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, abweichende Zusagen, gleich welcher Art, zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

 

II. ZAHLUNG DES REISE- ODER MIETPREISES

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise (wie gebucht) durchgeführt wird. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung werden sofort fällig.

 

III. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

1. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z. B. Kanu - Wander-, Rad-, Planwagen- und Aktivreisen übernimmt BST im Hinblick auf die damit verbundenen besonderen Risiken, soweit BST kein Verschulden trifft, keine Haftung. Aus diesem Grunde ist ein ausreichender Versicherungsschutz des Kunden gegen z. B. Krankheit, Unfall, Gepäckverlust zwingend erforderlich und notwendig. BST haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gegenständen (z.B. Fahrräder, Gepäck etc.) die BST zum Transport überlassen werden. Fahrräder sind mit einer geeigneten Transport- verpackung (vom Kunden zu stellen) gegen Schäden zu sichern.

2.a. Die vertragliche Haftung von BST auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BST herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den 3-fachen Reisepreis gilt auch, soweit BST für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen BST gerichteten Schadens-ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

b. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Veranstalters sind.

c. Der Veranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischen-beförderungen während der Reise und Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. Etwaige Ansprüche aus Folgeschäden gelten ausdrücklich als ausgeschlossen.

3. Für schlechte Wetterverhältnisse, Defekte und Unregelmäßigkeiten bei den Beförderungs- und Transportmitteln durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen und Verspätungen und Ausfälle kann kein Schadenersatz beansprucht werden.

 

IV. HAFTUNG DES KUNDEN:

1. Nach Übergabe des Bootes/Rades haftet der Kunde ohne jegliche Einschränkung für alle Schäden, die er mit dem Boot /Rad direkt oder indirekt verursacht, soweit BST kein Verschulden trifft.

2. Bei Verlust oder Beschädigung des Bootes/Rades haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes einschließlich aller damit verbundenen Kosten. Ausdrücklich eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind ferner alle Ansprüche die aus Miet- oder Veranstaltungsausfällen entstehen.

3. Bei verspäteter Rückgabe des Bootes/Rades berechnet BST dem Kunden je angefangene Stunde € 30,00 je Boot/Rad.

4. Sofern ein Boot/Rad von BST an einem anderen als im Vertrag festgelegten Ort abgeholt werden muss, berechnet BST dem Kunden eine Bergungsgebühr i. H. v. € 300,00 je Boot für die ersten 2 Stunden der Bergung, ab der 3. Stunde je Mitarbeiter/Stunde Euro 80,00, sowie An- und Abfahrkosten i. H. v. € 2,50 je gefahrenem Kilometer. Möglicherweise anfallende Bergungskosten durch Dritte (Feuerwehr, Niersverband, Ruhrverband etc.) werden direkt an den Kunden weitergegeben, dieser haftet in vollem Umfang für diese Kosten. Bei Rückgabe eines verschmutzten Bootes/Rades wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von € 40,00, beim 10er Kanadier und Schlauchboot € 120,00, erhoben. BST ist ausdrücklich berechtigt evtl. entstandene Schäden direkt mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen.

5. Werden Boote/Räder vom Kunden selbst transportiert, so trägt allein der Kunde die Verantwortung für die ordnungsgemäße Befestigung und Ladungssicherung. Für die Einhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften beim Rad- oder Bootstransport, in welcher Form auch immer, ist allein der Kunde verantwortlich.

6. Der Kunde hat das ihm überlassene Boot/Rad persönlich am vereinbarten Rückgabeort an BST zu übergeben. Bis zur persönlichen Übergabe trägt der Kunde jegliche Verantwortung und haftet wie zuvor beschrieben, auch wenn das Boot/Rad, aus welchen Gründen auch immer, nicht am vereinbarten Ort und/oder pünktlich übergeben werden kann.

 

V. SICHERHEITSHINTERLEGUNG / KAUTION

Bei Boots- Radanmietungen ist ggf. eine Kaution zu hinterlegen. Die jeweilige Kaution und ggf. hinterlegte Ausweispapiere werden nach Rückgabe de(s)r Boote(s) / Rad(es) in einwandfreiem sauberem Zustand und mit vollständiger Ausrüstung wieder ausgehändigt. Weist das Boot Schäden auf oder sind Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder verloren, ist BST berechtigt, die unter IV. (5) genannten Beträgen mit der zurückzuzahlenden Kaution zu verrechnen, bei schweren Schäden am Boot oder Bootsverlusten die gesamte Kaution einzubehalten. Schadenersatz-ansprüche von BST über die hinterlegte Kaution hinaus werden durch die Einbehaltung nicht berührt, der Kunde haftet bis zur vollständigen Erstattung aller entstandenen Schäden, auch Schäden Dritter. Bei Gruppenveranstaltungen mit Getränkeausschank ist je Teilnehmer auf Verlangen eine angemessene Getränkekaution vorab zu hinterlegen. (in der Regel zwischen € 20,00 - € 25,00 je TN)

 

VI. Rücktritt u. Umbuchung vor Miet-

(Reise-)beginn durch den Reisekunden

1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise oder dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei BST. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2. Umbuchungen von, Zielort- Unterkunfts- und Beförderungsleistungen werden von BST pauschal mit € 50,00 je Vorgang berechnet. Umbuchungen von Terminen im Boots- /Radverleih werden pauschal mit Euro 30,00 je Boot und Euro 20,00 je Rad berechnet.

3. Stornokosten bei Rücktritt durch den Kunden werden wie folgt fällig:

bis zum 84. Tag vor Miet(Reise-)termin:

40 % des Reise(Miet-)preises

 

ab dem 49. Tag vor Miet(Reise-)termin: 

60 % des Miet(Reise-)preises

 

ab dem 30. Tag vor Miet(Reise-)termin:

90 % des Reisepreises bzw. der volle Mietpreis.

 

Bei Miet(Reise-)preisen die je Person angegeben sind gelten die obigen Angaben je Person.

 

4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die konkret berechnete Rücktritts-entschädigung höher ausfallen kann als die pauschalierten Stornokosten. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von BST in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Beachten Sie bitte: Sofern BST als Vermittler tätig geworden ist, gibt BST die durch den Leistungsträger geltend gemachten Kosten direkt an den Kunden weiter, je Vorgang berechnet BST € 50,00 als Bearbeitungsgebühr.

 

VII. Rücktritt u. Umbuchung vor Miet-

(Reise-)beginn durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z. B. in Fällen höherer Gewalt (Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, Gewitter, Gewässersperrungen). In diesen Fällen werden Ersatztermine im Einvernehmen mit dem Kunden vereinbart, wetterunabhängige Teilleistungen werden erbracht. BST kündigt ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Umfang vertragswidrig verhält, der eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Bei einer Kündigung aus diesem Grunde behält BST den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Kunden die offensichtlich alkoholisiert sind und / oder den Anweisungen unseres Personals nicht Folge leisten, werden immer und unverzüglich von unseren Touren und Vermietungen ausgeschlossen (dies kann auch in der laufenden Tour/Vermietung geschehen), in diesem Fall behält BST den Anspruch auf den vollen Reise-/ Mietpreis.

 

VIII. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für die Reisezeit gültigen Katalog / Prospekt / Internetangebot sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in Der Reise-bestätigung maßgeblich. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass sie die von BST zu erbringenden Leistungen erweitern und ohne das BST eine Gewähr für die Richtigkeit ihres Inhalts übernimmt. Gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen, gleich aus welchem Grunde, können nicht vergütet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Reise(Miet-)kunde aus eigenem Interesse und aus Gründen seiner Schadenminderungspflicht bei Erhalt der Reise-unterlagen bzw. Reisebestätigungen diese auf Voll-ständigkeit und Richtigkeit überprüfen sollte. Es gelten die Daten auf den Reiseunterlagen bzw. Bestätigungen.

 

IX. Anspruchstellung

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen BST an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

 

X. Mitwirkung des Reiseteilnehmers

Die von BST angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen Anstrengungen eine gewisse körperliche Belastbarkeit, ferner ist bei einigen Touren auch Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten sowie die Bereitschaft zur Mithilfe (Teamarbeit) bei evtl. auftretenden Problemen erforderlich. Für seine der Tour angemessene gesundheitliche/körperliche Fitness ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 

XI. Kenntnisse des Reiseteilnehmers /

Fahrgebiete u. Sicherheitsvorschriften

BST setzt voraus, dass jeder Reiseteilnehmer mit den erforderlichen Kenntnissen zur Führung eines Kanus oder Fahrrades vertraut ist, und schwimmen kann. Das Festmachen und/oder Anlegen unserer Boote an nicht dafür vorgesehenen Stellen, außer in Notfällen, ist nicht gestattet. Das Tragen von Schwimmwesten ist bei der Benutzung von Kanus immer Pflicht. Alle unsere Fahrzeuge führen ausreichend Schwimmwesten mit, diese werden Ihnen hiermit ausdrücklich angeboten. Das Wasser der von uns befahrenen Flüsse ist in der Regel nicht als Trinkwasser geeignet. Für Schäden die durch den Genuss oder den Kontakt mit dem jeweiligen Gewässer entstehen haften wir ausdrücklich nicht.

 

Gültigkeit der Prospektangaben

Alle Angaben im Prospekt / Katalog / Internet entsprechen dem Stand der Drucklegung / Veröffentlichung. BST weist ausdrücklich darauf hin, dass der Reiseteilnehmer oder Mieter für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Straßenverkehrsvorschriften selbst verantwortlich ist. Die Nichterfüllung der oben angegebenen Vorschriften durch den Reiseteilnehmer berechtigen nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.

 

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reise-bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BST und einem Kunden, der seinen Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Viersen.

 

Sollten Sie Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit den von BST zu erbringenden Leistungen stehen, ist unverzüglich BST oder der jeweilige Leistungsträger zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Sie können auch jederzeit BST in Viersen informieren. Erfolgt keine Mängelanzeige, so droht Anspruchsverlust.


Sollten hier trotz sorgfältiger Prüfung irrtümlich Bilder verwendet worden sein, die Rechte Dritter verletzten, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht, damit wir vor einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung die Gelegenheit haben, diesen Irrtum zu beheben.


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